Am 13. Juni stimmen wir über das revidierte CO₂-Gesetz ab. Beinahe zwei Jahre haben die eidgenössischen Räte über die Revision gestritten: Den einen gingen die Massnahmen zu weit, den anderen nicht weit genug. Seit letztem September liegt nun ein von beiden Räten angenommener Kompromiss vor.
Dieser ist aus wirtschaftlicher Sicht sicher alles andere als perfekt und wird ebenso sicher keinen Schönheitspreis gewinnen. Das haben Kompromisse häufig so an sich – gerade bei so umstrittenen Themen wie der Klimapolitik. Die Notwendigkeit zur CO₂-Reduktion ist auch in der Wirtschaft bereits seit längerem breiter Konsens. Zahlreiche Unternehmen haben eigene ambitionierte Klimaziele und verfolgen diese konsequent. Zentral ist, dass Unternehmen nicht über Gebühr wirtschaftlich belastet werden. Neu kann sich jedes Unternehmen, wie etwa Alu Laufen, Ricola oder Stöcklin Logistik von der CO₂-Abgabe befreien lassen – im Gegenzug für die Umsetzung von Klimamassnahmen. Energieintensive Firmen sind von der Abgabe befreit und nehmen stattdessen am europäischen Emissionshandel teil.
Ein echter Wermutstropfen ist hingegen die Flugticketabgabe für Flüge ab der Schweiz in Höhe von 30 bis 120 Franken, gestaffelt nach Distanz und Reiseklasse. Sie soll auch im Schweizer Sektor des EuroAirports zur Anwendung kommen. Dadurch werden dort die Kosten für Flüge steigen, während sie im französischen Sektor relativ günstiger werden. Eine Verlagerung von Flügen vom Schweizer in den französischen Sektor ist daher wahrscheinlich. Hier muss der Bundesrat proaktiv eine Lösung finden, bevor es zu dieser Verlagerung kommt.
von Martin Dätwyler, Direktor Handelskammer beider Basel