Wird die Steuerreform umgesetzt, zahlen KMU künftig weniger Steuern. Für andere Firmen, wie beispielsweise Holdinggesellschaften, bleibt die Steuerbelastung gleich oder steigt an. Wie das gehen soll? Hier die Fakten zur geplanten Reform.
Warum die Reform nötig ist
«Erträge, die international tätige Unternehmen im Ausland erwirtschaften, werden in den Kantonen ermässigt besteuert. Diese Regelungen stehen jedoch nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards, weshalb eine Reform nötig ist, welche diese Privilegien abschafft.» (Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD ). Zusätzlich will der Bund die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität unseres Standorts sichern und den Wegzug von Unternehmen verhindern Das Parlament hat die Vorlage im Juni 2016 angenommen.
Werkzeugkasten für Kantone
Umgesetzt wird die Steuerreform mehrheitlich auf kantonaler Ebene. Dazu stellt der Bund den Kantonen einen Werkzeugkasten zur Verfügung. Aus dem wählt jeder Kanton diejenigen Massnahmen, die seiner Wirtschaftsstruktur entsprechen. Zu den Werkzeugen zählen unter anderem die Patentbox und die Inputförderung auf Forschungs- und Entwicklungsausgaben (z.B. Löhne von Forschenden). Mit diesen beiden Instrumenten können Unternehmen die Bemessungsgrundlage reduzieren, die für die Berechnung der Steuern relevant ist.
Tiefere Steuersätze in Baselland
Mit der Steuerreform ändern sich auch die Steuersätze. Der Kanton Basel-Landschaft hat hierzu unter anderem folgende Anpassungen bekanntgegeben:
- Gewinnsteuersätze sollen bis 2024 über fünf Jahre gestaffelt von aktuell 20,7 auf 14,0 Prozent sinken. Dies bedeutet wesentlich tiefere Gewinnsteuern für Unternehmen, die heute normal besteuert werden, beispielsweise KMU.
- Auch die Kapitalsteuern werden angepasst. Der Kapitalsteuersatz sinkt von heute maximal 3,75 auf neu 1,55 Promille. Dies ist ebenfalls eine merkliche Steuerreduktion für Unternehmen, selbst wenn sie keinen Gewinn aufweisen.
- Heute werden Dividenden, die sich Unternehmerinnen und Unternehmer auszahlen, nur zu 50 Prozent besteuert, um die Doppelbelastung durch Einkommens- und Gewinnsteuer zu verringern. Neu sollen Dividendeneinkünfte zu 60 Prozent versteuert werden. Durch den oben erwähnten tieferen Gewinnsteuersatz sinkt allerdings die Doppelbelastung der Anteilseigner, weshalb sich die Steuerbelastung insgesamt ausgleicht.
Für KMU sinkt Steuerlast
Im Baselland wirkt sich die Reform auf die Unternehmen unterschiedlich aus:
- KMU – ob forschend oder nicht – werden weniger Steuern bezahlen als im heutigen System.
- Für forschende Grossunternehmen bleibt die Steuerbelastung in etwa gleich.
- Grossunternehmen, die keine Forschung betreiben, dürften eine etwas höhere Steuerbelastung aufweisen als vorher.
Gleich lange Spiesse für alle
Mit der Steuerreform werden gleich lange Spiesse geschaffen: Alle Unternehmen vom internationalen Grosskonzern bis zum Gewerbetreibenden im Dorf oder Quartier werden nach demselben Massstab besteuert. Bisherige Privilegien beispielsweise für Holdinggesellschaften fallen weg. Unmittelbar nach der Umsetzung der USR III werden die Gewinnsteuereinnahmen für Gemeinden und Kantone sinken. Gleichzeitig erhalten die Kantone vom Bund rund 1 Milliarde Ausgleichszahlungen für diese Ausfälle (durch Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von heute 17 auf 21,2 Prozent).
Auch künftig attraktive Standortbedingungen
Für die Region Basel ist die Steuerreform vital. Diese sorgt dafür, dass unser Standort auch künftig für kleine und grosse Unternehmen attraktiv bleibt. Gleichzeitig schafft die Reform Planungssicherheit, welche für Investitionsentscheide von Unternehmen von grosser Bedeutung sind.
Bündnis um SP Schweiz ergriff Referendum gegen Steuerreform
Ein Bündnis um die SP Schweiz hat gegen die Vorlage des Bundesrats das Referendum ergriffen. Am 12. Februar 2017 entscheidet deshalb das Stimmvolk über die Vorlage zur Steuerreform. Sofern die Reform angenommen wird, stehen den Kantonen in der Schweiz die verschiedenen Werkzeuge zur Steuerreform zur Verfügung. Im Kanton Baselland würde die reformierte Unternehmensbesteuerung per 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Wichtige Arbeitgeber in unserer Region
Neben KMU haben heute privilegiert besteuerte Unternehmen (u.a. Holdinggesellschaften) in unserer Region eine grosse wirtschaftliche Bedeutung. Dazu gehören neben den grossen und bekannten Unternehmen eine Vielzahl weiterer Firmen, die in der Bevölkerung eher unbekannt sind. Insgesamt schaffen diese Unternehmen 40000 Arbeitsplätze in unserer Region und sind damit wichtige Arbeitgeber. Im Baselland stammt mehr als ein Fünftel der Gewinnsteuereinnahmen von diesen Unternehmen. Viele regionale kleinere und grössere Unternehmen sind Zulieferer für die privilegiert besteuerten Unternehmen. So steigt die Zahl der mit ihnen verbunden Arbeitsplätze auf bis zu 100000.